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In Teil 2 der Weiterbildung Planung, Errichtung und Wartung von Wärmepumpen mit Personenzertifizierung gemäß EU-DVO 2024/2215 (vormals Kategorie II-Zertifizierung) werden Wissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der kältetechnischen Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen, Klimaanlagen, etc. vermittelt. Bei positivem Absolvieren der zu diesem Kursteil gehörenden Zertifizierungsprüfung und Erfüllen aller Voraussetzungen erhalten Sie folgendes Zertifikat:

  • Personenzertifikat gemäß EU-DVO 2024/2215 (bzw. Kategorie II-Zertifikat)

Mit Ihrer Anmeldung zur Weiterbildung Planung, Errichtung und Wartung von Wärmepumpen mit Personenzertifizierung gemäß EU-DVO 2024/2215 (vormals Kategorie II-Zertifizierung) sind Sie automatisch zu diesem Kursteil angemeldet. Eine Anmeldung nur zu diesem Kursteil ist nicht möglich. Der früher angebotene verkürzte Kategorie II-Kurs wird seit 2023 nicht mehr angeboten, es besteht jedoch die Möglichkeit den für die die Kategorie II-Zertifizierung nicht verpflichtenden Weiterbildungsmodulen fernzubleiben.


Weitere Informationen

Mit der Teilnahme an dieser Weiterbildung und dem Ablegen der Kursabschlussprüfung erfüllen Heizungsinstallateure die Voraussetzung für die Erlangung eines Personenzertifikats nach Kategorie II gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2015/2067. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Kategorie II-Zertifizierung ist die facheinschlägige Berufsausbildung (Heizungsinstallateur). Nach bestandener Prüfung kann bei der Bundesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker folgendes Zertifikat beantragt werden (derzeit übernimmt die Beantragung versuchsweise das AIT):

  • Kältetechnik-Zertifikat nach Kategorie II (siehe Hinweis am Seitenende)

Nach der Kategorie II zertifiziertes Personal ist berechtigt zur Installation, Instandhaltung, Wartung und zur Rückgewinnung des Kältemittels bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg. Das entspricht je nach Kältemittelart und Bauweise der Wärmepumpe bzw. Klimaanlage bis ca. 20 kW Kälte- bzw. Heizleistung. Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanalgen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I. Bei gewerblichen Anlagen, die unter die Kälteanlagenverordnung fallen, ist der Eingriff in den Kältekreis ausschließlich ausgebildeten Kältetechnikern erlaubt. Gewerbliche Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von unter 1,5 kg fallen nicht unter die Kälteanlagenverordnung.

Entsprechend der EU-Verordnung 2024/573 (vormals EU-Verordnung 517/2014, F-Gas Verordnung) dürfen Kältemittel nur mehr an Unternehmen mit einem Unternehmenszertifikat verkauft werden. Für dieses Unternehmenszertifikat ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die an Anlagen arbeiten, die diese F-Gase enthalten, ein Personenzertifikat gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2024/2215 besitzen.

Wichtiger Hinweis: Mittlerweile wurde die EU-Durchführungsverordnung 2015/2067 durch die EU-Durchführungsverordnung 2024/2215 ersetzt. Da die Zertifizierungsstelle die Umstellung in Österreich jedoch noch nicht umgesetzt hat, werden derzeit noch Kategorie II-Zertifikate gemäß EU-Durchführungsverordnung 2015/2067 ausgestellt. Derzeit ist nicht absehbar, wie sich die Gesetzesänderung auf Halter des Kategorie II-Zertifikats auswirkten wird. Sobald hier Klarheit besteht, werden die Zertifikateigner über möglicherweise erforderliche Maßnahmen informiert. 




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