Einschreibeoptionen

Diese Weiterbildung richtet sich ausschließlich an Installateure. Neben den technologischen Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik werden auch die Planung, Installation und kältetechnische Wartung von Wärmepumpen vermittelt. Die Weiterbildung schließt bei Erfüllen aller Voraussetzungen mit der Personenzertifizierung Zertifizierter Wärmepumpeninstallateur bzw. -planer und der Kältetechnik-Personenzertifizierung gemäß EU-DVO 2024/2215 ab. Bitte beachten Sie, dass weitere Voraussetzungen gelten (siehe detaillierte Kursbeschreibung), die Kursinhalte werden des  weiteren wegen der soeben herausgegebenen EU-Durchführungsverordnung 2024/2215 neu überarbeitet. 

Tipp: Kurstermine, die durch unsere Partner in den Bundesländern veranstaltet werden, finden sich auf den unten angeführten Partner-Webseiten. 


Zielgruppen

Die Teilnahme am Kurs steht allen Personen offen, die beruflich oder privat mit der Wärmepumpentechnologie in Berührung kommen. Das Erlangen der Zertifizierungen ist jedoch an weitere Voraussetzungen, beispielsweise Lehrausbildung Heizungstechniker (siehe unten), gebunden. Für Personen, die sich nur für Teile dieser Weiterbildung interessieren, stehen kürzere Kursvarianten oder der Besuch von Einzelmodulen (ohne Prüfung) zur Verfügung (siehe Wärmepumpe und Kältetechnik - Kompaktkurse bzw. Wärmepumpe und Kältetechnik - alle Module).


Weitere Informationen

Nach der Kategorie II zertifiziertes Personal ist berechtigt zur Installation, Instandhaltung, Wartung und zur Rückgewinnung des Kältemittels bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg. Das entspricht je nach Kältemittelart und Bauweise der Wärmepumpe bzw. Klimaanlage bis ca. 20 kW Kälte- bzw. Heizleistung. Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanalgen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I. Bei gewerblichen Anlagen, die unter die Kälteanlagenverordnung fallen, ist der Eingriff in den Kältekreis ausschließlich ausgebildeten Kältetechnikern erlaubt. Gewerbliche Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von unter 1,5 kg fallen nicht unter die Kälteanlagenverordnung.

Entsprechend der EU-Verordnung 517/2014 (F-Gas Verordnung) dürfen Kältemittel nur mehr an Unternehmen mit einem Unternehmenszertifikat verkauft werden. Für dieses Unternehmenszertifikat ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die an Anlagen arbeiten, die diese F-Gase enthalten, ein Personenzertifikat gemäß der EU-Verordnung 2015/2067 besitzen.

Unsere Partner in den Bundesländern

In den Bundesländern wird dieser Kurs von unseren Partnern veranstaltet. Die Kurstermine bei unseren Partnern finden sich auf deren Webseiten (auf den jeweiligen Link klicken):

WIFI Salzburg

WIFI Tirol

OÖ Energiesparverband


Bildquelle: AIT (O. Melnyk)


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