In Teil 2 der Weiterbildung Planung, Errichtung und Wartung von Wärmepumpen mit Kategorie II-Zertifizierung werden Wissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der kältetechnischen Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen, Klimaanlagen, etc. vermittelt. Bei positivem Absolvieren der zu diesem Kursteil gehörenden Zertifizierungsprüfung und Erfüllen aller Voraussetzungen erhalten Sie folgendes Zertifikat:

  • Kategorie II-Zertifikat

Mit Ihrer Anmeldung zur Weiterbildung K01: Planung, Errichtung und Wartung von Wärmepumpen mit Kategorie II-Zertifizierung sind Sie automatisch zu diesem Kursteil angemeldet. Eine Anmeldung nur zu diesem Kursteil ist nicht möglich. Der früher angebotene verkürzte Kategorie II-Kurs (K05) wird ab 2023 nicht mehr angeboten, es besteht jedoch die Möglichkeit den für die die Kategorie II-Zertifizierung nicht verpflichtenden Weiterbildungsmodulen fernzubleiben.

Weitere Informationen

Mit der Teilnahme an dieser Weiterbildung und dem Ablegen der Kursabschlussprüfung erfüllen Heizungsinstallateure die Voraussetzung für die Erlangung eines Personenzertifikats nach Kategorie II gemäß der EU-Verordnung 2015/2067. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Kategorie II-Zertifizierung ist die facheinschlägige Berufsausbildung (Heizungsinstallateur). Nach bestandener Prüfung kann bei der Bundesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker folgendes Zertifikat beantragt werden (derzeit übernimmt die Beantragung versuchsweise das AIT):

  • Kältetechnik-Zertifikat nach Kategorie II

Nach der Kategorie II zertifiziertes Personal ist berechtigt zur Installation, Instandhaltung, Wartung und zur Rückgewinnung des Kältemittels bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg. Das entspricht je nach Kältemittelart und Bauweise der Wärmepumpe bzw. Klimaanlage bis ca. 20 kW Kälte- bzw. Heizleistung. Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanalgen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I. Bei gewerblichen Anlagen, die unter die Kälteanlagenverordnung fallen, ist der Eingriff in den Kältekreis ausschließlich ausgebildeten Kältetechnikern erlaubt. Gewerbliche Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von unter 1,5 kg fallen nicht unter die Kälteanlagenverordnung.

Entsprechend der EU-Verordnung 517/2014 (F-Gas Verordnung) dürfen Kältemittel nur mehr an Unternehmen mit einem Unternehmenszertifikat verkauft werden. Für dieses Unternehmenszertifikat ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die an Anlagen arbeiten, die diese F-Gase enthalten, ein Personenzertifikat gemäß der EU-Verordnung 2015/2067 besitzen.




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