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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an weiterbildung@ait.ac.at bzw. +43 50550-6287

 
Kursbeschreibung

An den acht Kurstagen werden neben den technologischen Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik auch die Planung, Installation und kältetechnische Wartung von Wärmepumpen vermittelt. Die Weiterbildung schließt bei Erfüllen aller Voraussetzungen mit diesen Zertifikaten ab:

Neben den Zertifizierungen sind folgende optionale Partnerschaften möglich:

Falls Sie einen kürzeren Wärmepumpenkurs besuchen möchten, beachten Sie bitte auch unser restliches Kursangebot, siehe Startseite.

 

Kurskosten

KomplettpreisEUR 1990,- exkl. MwSt.*

Gilt für diesen Kurstermin und beinhaltet die Weiterbildung, die Schulungsunterlagen (e-Learning), einen Prüfungsantritt, Pausengetränke und die Zertifizierungsgebühren. Rabatt für Mitglieder unserer Bildungspartner (Wärmepumpe Austria, ÖGKT, etc.) bzw. Gruppenrabatt auf Anfrage (weiterbildung@ait.ac.at).

 

Zielgruppen

Die Teilnahme am Kurs steht allen Personen offen, die beruflich oder privat mit der Wärmepumpentechnologie in Berührung kommen. Das Erlangen der Zertifizierungen ist jedoch an weitere Voraussetzungen gebunden:

Voraussetzungen für Zertifizierung zum Zertifizierten Wärmepumpeninstallateur bzw. -planer

Für die Erlangung eines Zertifikats muss der Zertifikatswerber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Kursteilnahme an dieser Weiterbildung oder Teilnahme an einer gleichwertigen Aus- oder Weiterbildung
  • Positiv absolvierte Kursabschlussprüfung zum Zertifizierten Wärmepumpeninstallateur bzw. -planer
  • Nachweis einer einschlägigen Ausbildung (z.B.: Meisterbrief, Gesellenbrief für Wärmepumpeninstallateur) oder
  • Nachweis einschlägiger Ausbildung (z.B.: HTL, FH, Uni) und Nachweis einer mindestens 3-jährigen einschlägigen Berufserfahrung (für Wärmpumpenplaner)
  • Der Arbeitgeber eines Zertifizierten Wärmepumpeninstallateurs muss ein konzessionierter Betrieb eines Elektro-, Installateur- oder HKL-Gewerbes sein, der die Planung und Errichtung von Wärmepumpenanlagenbzw. bei Zertifizierten Wärmepumpenplaner eines konzessionierten Installateur-, HKL-Gewerbes oder technisches Büro sein der die Planung von Wärmepumpenanlagen an Kunden anbietet oder in Zukunft anbieten möchte. Der Zertifikatswerber kann selbst Unternehmer oder Geschäftsführer eines solchen Betriebes sein.

Die Teilnahme an dieser Weiterbildung bzw. das Bestehen der Prüfung stellen keine Garantie für die Erlangung des Zertifikats dar. Das Risiko, aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen kein Zertifikat zu erhalten, trägt der Teilnehmer/die Teilnehmerin.

 

Voraussetzung für das Kategorie II-Zertifikat

Für die Erlangung eines Zertifikats muss der Zertifikatswerber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Kursteilnahme an dieser Weiterbildung oder Teilnahme an einer gleichwertigen Aus- oder Weiterbildung
  • Positiv absolvierte Kursabschlussprüfung zum Zertifizierten Wärmepumpeninstallateur bzw. -planer
  • Abgeschlossene Berufsausbildung zum Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

Die Teilnahme an dieser Weiterbildung bzw. das Bestehen der Prüfung stellen keine Garantie für die Erlangung des Zertifikats dar. Das Risiko, aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen kein Zertifikat zu erhalten, trägt der Teilnehmer/die Teilnehmerin. Der Weiterbildungsveranstalter hat auf die Zertifizierungsentscheidung der Zertifizierungsstelle (Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker) keinen Einfluss.

 

Weitere Informationen zum Kategorie II-Zertifikat

Nach der Kategorie II zertifiziertes Personal ist berechtigt zur Installation, Instandhaltung, Wartung und zur Rückgewinnung des Kältemittels bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg. Das entspricht je nach Kältemittelart und Bauweise der Wärmepumpe bzw. Klimaanlage bis ca. 20 kW Kälte- bzw. Heizleistung. Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanalgen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I. Bei gewerblichen Anlagen, die unter die Kälteanlagenverordnung fallen, ist der Eingriff in den Kältekreis ausschließlich ausgebildeten Kältetechnikern erlaubt. Gewerbliche Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von unter 1,5 kg fallen nicht unter die Kälteanlagenverordnung.

Entsprechend der EU-Verordnung 517/2014 (F-Gas Verordnung) dürfen Kältemittel nur mehr an Unternehmen mit einem Unternehmenszertifikat verkauft werden. Für dieses Unternehmenszertifikat ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die an Anlagen arbeiten, die diese F-Gase enthalten, ein Personenzertifikat gemäß der EU-Verordnung 2015/2067 besitzen.


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