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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an weiterbildung@ait.ac.at bzw. +43 50550-6041


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In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an weiterbildung@ait.ac.at. Sie erhalten dann alle für die Anmeldung erforderlichen Formulare per E-Mail.


Kursbeschreibung

Diese Weiterbildung richtet sich ausschließlich an Heizungstechniker:innen und Gas-/Sanitärtechniker:innen. Einzige Ausnahme stellen Elektroinstallationstechniker:innen dar. Diese benötigen jedoch zusätzlich zu diesem Kurs eine Hartlötzertifizierung nach ÖNORM EN ISO 13585. 

An den neun Kurstagen werden neben den technologischen Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik auch die Planung, Installation und kältetechnische Wartung von Wärmepumpen vermittelt. Die Weiterbildung schließt bei Erfüllen aller Voraussetzungen mit diesen Zertifikaten ab:

  • Zertifizierter Wärmepumpeninstallateur
  • Kategorie II-Zertifikat

 

Kurskosten

Kurskosten: auf Anfrage 

Dieser Pries gilt für Kurse in Wien/Mödling, in anderen Bundesländern gelten die Preise des jeweiligen Anbieters). Rabatt für Mitglieder unserer Bildungspartner (Wärmepumpe Austria, ÖGKT, etc.) bzw. Gruppenrabatt auf Anfrage (weiterbildung@ait.ac.at).


 

Zielgruppen

Diese Weiterbildung richtet sich ausschließlich an Heizungstechniker:innen und Gas-/Sanitärtechniker:innen. Einzige Ausnahme stellen Elektroinstallationstechniker:innen dar. Diese benötigen jedoch zusätzlich zu diesem Kurs eine Hartlötzertifizierung nach ÖNORM EN ISO 13585. 

Das Erlangen der Zertifizierungen ist an unten stehende Voraussetzungen gebunden:

Voraussetzungen für Zertifizierung zum Zertifizierten Wärmepumpeninstallateur bzw. -planer

Für die Erlangung eines Zertifikats muss der Zertifikatswerber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Kursteilnahme an dieser Weiterbildung oder Teilnahme an einer gleichwertigen Aus- oder Weiterbildung
  • Positiv absolvierte Kursabschlussprüfung zum Zertifizierten Wärmepumpeninstallateur
  • Nachweis einer einschlägigen Ausbildung (z.B.: Meisterbrief, Gesellenbrief Heizungstechniker:innen und Gas-/Sanitärtechniker:innen)
  • Der Arbeitgeber eines Zertifizierten Wärmepumpeninstallateurs muss ein konzessionierter Betrieb im „Gas- und Sanitärtechnik“ und/oder „Heizungstechnik“ sein
  • Der Zertifikatswerber kann selbst Unternehmer oder Geschäftsführer eines solchen Betriebes sein.

Die Teilnahme an dieser Weiterbildung bzw. das Bestehen der Prüfung stellen keine Garantie für die Erlangung des Zertifikats dar. Das Risiko, aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen kein Zertifikat zu erhalten, trägt der Teilnehmer/die Teilnehmerin.

 

Voraussetzung für das Kältetechnik- (bisher Kategorie II-) Zertifikat

Für die Erlangung eines Zertifikats muss der Zertifikatswerber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Kursteilnahme an dieser Weiterbildung 
  • Positiv absolvierte Kursabschlussprüfung 
  • Abgeschlossene Berufsausbildung zum Sanitär- bzw. Heizungs- und Lüftungstechniker

Die Teilnahme an dieser Weiterbildung bzw. das Bestehen der Prüfung stellen keine Garantie für die Erlangung des Zertifikats dar. Das Risiko, aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen kein Zertifikat zu erhalten, trägt der Teilnehmer/die Teilnehmerin. Der Weiterbildungsveranstalter hat auf die Zertifizierungsentscheidung der Zertifizierungsstelle (Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker) keinen Einfluss.

 

Weitere Informationen zum Kältetechnik-Zertifikat nach der EU-DVO2024/2215 (bisher Kategorie II-) Zertifikat

Nach der EU-DVO2024/2215 (vormals Kategorie II) zertifiziertes Personal ist berechtigt zur Installation, Instandhaltung, Wartung und zur Rückgewinnung des Kältemittels bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg. Das entspricht je nach Kältemittelart und Bauweise der Wärmepumpe bzw. Klimaanlage bis ca. 20 kW Kälte- bzw. Heizleistung. Kältetechnische Arbeiten, die über die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanalgen mit den genannten Maximalfüllmengen hinausgehen (beispielsweise Tausch kältetechnischer Komponenten), erfordern eine Ausbildung zum Kältetechniker und der Personenzertifizierung nach Kategorie I. Bei gewerblichen Anlagen, die unter die Kälteanlagenverordnung fallen, ist der Eingriff in den Kältekreis ausschließlich ausgebildeten Kältetechnikern erlaubt. Gewerbliche Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von unter 1,5 kg fallen nicht unter die Kälteanlagenverordnung.

Entsprechend der EU-Verordnung 2024/573 (F-Gas Verordnung) dürfen Kältemittel nur mehr an Unternehmen mit einem Unternehmenszertifikat verkauft werden. Für dieses Unternehmenszertifikat ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die an Anlagen arbeiten, die diese F-Gase enthalten, ein Personenzertifikat gemäß der EU-DVO 2024/2215 (vormals EU-DVO 2015/2067) besitzen.

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